Erfolgreich durchstarten

Machen Sie sich schlau über mögliche Förderprogramme, Büroräume und die Anmeldeformalitäten.

Raus aus den Startlöchern

Das Geschäftsmodell steht und Sie möchten jetzt richtig durchstarten? Ausgezeichnet. Aber beachten Sie: Informationsdefizite sind die häufigste Ursache für das frühzeitige Aus junger Unternehmen! Nutzen Sie daher die Angebote der professionellen Beraterinnen und Berater aus dem Netzwerk münster gründet! Wir informieren Sie gerne über mögliche Förderprogramme, Zuschüsse, Büroräume und Anmeldeformalitäten.

Angebote des Netzwerks

Persönliches Beratungsgespräch

Wer gründet, hat viele Fragen, und nicht immer liefert das Internet die richtigen Antworten. Manches sollte man einfach persönlich besprechen. Unser Experten-Team hält Informationen aus erster Hand vor, steht Rede und Antwort und gibt eine Einschätzung zu Geschäftsidee und Businessplan.
Ihr Expertenteam

MentorenNetz Nord-Westfalen

Ein Programm für alle Unternehmensphasen: Ehemalige Führungskräfte unterstützen Existenzgründungen und Jungunternehmen ehrenamtlich mit ihren Markt- und Fachkenntnissen und ihrer langjährigen Erfahrung. Behandelt werden alle unternehmerischen Fragestellungen. Vereinbaren Sie zunächst ein Kontaktgespräch, um die spätere Unterstützung in Form von Coaching und Beratung auszuloten.
Weitere Informationen

Förderprogramme

Aller Anfang ist leicht. Um den Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen, haben die Bundes- und Landesregierung sowie die EU zahlreiche Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese sogenannten Beihilfen und Fördermittel sind entweder rückzahlbar, wie zum Beispiel Darlehen und Kredite, oder nicht rückzahlbar, wenn Zuschüsse ohne Forderung einer Gegenleistung geleistet werden.

Ganz wichtig: Alle öffentlichen Förderprogramme müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beantragt werden!

Einen guten und umfassenden Überblick aller Förderprogramme bietet die
Förderdatenbank des BMWI

Die gängigsten Förderdarlehen im Gründungsbereich sind:
NRW.Mikrodarlehen
NRW.BANK.Gründerkredit
ERP-Gründerkredit – Startgeld (KFW)

Möglichkeiten für Zuschüsse

Existenzgründungszuschuss

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) hat, kann für den Start in die selbstständige Tätigkeit einen Gründungszuschuss erhalten. Voraussetzung dafür: Sie verfügen über mindestens 150 Tage Restanspruch und unterliegen nicht dem Vermittlungsvorrang. Die Antragstellung erfolgt über die Agentur für Arbeit. Auch sie ist im Netzwerk münster gründet! vertreten.
Bundesagentur für Arbeit

Einstiegsgeld

Auch wer die Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhaltes erhält (Bürgergeld), kann für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit dem Einstiegsgeld gefördert werden. Dies soll die Startphase erleichtern und zur Deckung des privaten Lebensunterhaltes beitragen. Die Antragstellung erfolgt über das betreuende Jobcenter.
Stadt Münster – Jobcenter

Meistergründungsprämie für Handwerksmeister

Goldener Boden: Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen, die sich erstmals selbstständig machen, können mit der Meistergründungsprämie eine Förderung in Höhe von max 10.500 € erhalten. Nehmen Sie vor Ihrer Gründung unbedingt Kontakt zur Handwerkskammer auf und informieren sich über die weiteren Fördervoraussetzungen.
Handwerkskammer Münster

EXIST-Gründerstipendium für Hochschulgründer

Das EXIST-Gründerstipendium bietet innovativen Gründungen aus der Hochschule sehr gute Unterstützungsmöglichkeiten. Von Zuschüssen für den Lebensunterhalt und Sachausgaben bis hin zu kostenlosen Coachings ist vieles möglich. Sprechen Sie dafür die Gründungscoaches der Hochschulen an.
EXIST Gründerstipendium

Gründungsstipendium.NRW

Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt angehende Gründerinnen und Gründer und Teams bis zu drei Personen, die zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben mit 1.200 Euro pro Monat pro Person für max. 12 Monate. Entscheidend ist eine innovative Geschäftsidee. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Einreichung eines aussagekräftigen Ideenpapiers an das Gründungsnetzwerk münster-gründet!
www.gruenderstipendium.nrw

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderung: Beratungen bis zur Bemessungsgrundlage von 3.500€ Nettoberaterhonorar, Zuschuss 50% max. 1.750 €
Inhalt: Unternehmerpotenzial und ihre Handlungskompetenzen vertiefen: Konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Antrag: Online über die Antragsplattform: www.bafa.de
Wichtig: Vor der Antragstellung muss ein Unternehmen, das noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig ist, ein bestätigtes Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.

Büroflächen / Kooperationen / Immobilien

Büroflächenbörse der WFM

Alleine oder doch lieber in eine Bürogemeinschaft? Gemeinsame Arbeitsräume haben viele Vorteile: weniger Kosten, anteilige Nutzung der Infrastruktur, eine belebende Kommunikation und eventuell sogar Synergien bei den Aufträgen. Wer auf der Suche nach einer Bürogemeinschaft ist oder auch selbst vermieten möchte, ist bei der Büroflächenbörse der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) genau richtig.
Büroflächenbörse der WFM

Immobilienservice der WFM

Darüber hinaus bietet der Immobilienservice der WFM einen aktuellen Überblick über freie Büros, Ladenlokale und Gewerbeflächen.
Immobilienangebote der WFM

Formalitäten / Behördenwegweiser

Der Behördenwegweiser

Alles mit rechten Dingen: Wer sich beruflich selbständig macht, kommt nicht darum herum, eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Gewerbetreibende melden ihre selbstständige Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt an. Freiberufliche Selbstständige sind allerdings davon ausgenommen. Aber: Alle Selbstständigen müssen beim Finanzamt eine neue Steuernummer beantragen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Der Behördenwegweiser gibt Auskunft darüber, welche weiteren Genehmigungen benötigt werden und wo diese beantragt werden können.
Behördenwegweiser

An-, Ab-, Ummeldung eines Gewerbes

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

Von der Gewerbeanmeldung sind die freien Berufe, also bestimmte Tätigkeiten aus den künstlerischen oder wissenschaftlichen Gebieten, ausgenommen. Tätigkeiten, bei denen Sie weisungsgebunden sind (z. B. Kassierer, gastronomische Servicekraft) können nicht angemeldet werden.

Die Gewerbemeldung kann persönlich, auf dem Postweg oder online erfolgen.
Stadt Münster – Gewerbemeldungen

Gewerbe-Service-Portal.NRW

Das Gewerbe-Service-Portal.NRW ist eine umfassende Dienstleistungsplattform. Sie  können Ihr Gewerbe jetzt vollständig digital an-, um- und abmelden.
Gewerbe.NRW

 

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