Bei der Vorbereitung der unternehmerischen Selbstständigkeit und/oder kurz nach dem Start ergeben sich nicht selten steuerliche Fragen, die von den Finanzämtern der Region nicht beantwortet werden können oder dürfen.
Damit Gründende und junge Unternehmen nicht in drohende Steuerfallen hineintappen, bieten ihnen die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und die IHK Nord Westfalen eine steuerrechtliche Erstberatung.
Mögliche Themen sind der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den jeder Gründende zeitnah seinem Finanzamt in elektronischer Form zu übermitteln hat, sowie Fragen zur Umsatz- und Einkommensbesteuerung, zur Behandlung von Gründungskosten oder zur Rechtsfolge der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW.
Die kostenfreien Einzelgespräche werden situationsbedingt (Corona) aktuell per Videochat geführt.
Die Terminabstimmung erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
Teilnahme für junge Unternehmen und Start-ups ab Gründungsjahr 2021 – auch für Unternehmensnachfolgen Insgesamt 35.000 Euro Preisgeld Bewerbungsschluss: 1. Juli 2026 Ab dem 1. April 2026 können sich Gründerinnen und Gründer für den KfW Award Gründen 2026 bewerben. Der Award zeichnet jährlich junge Untern...
Weitere InformationenScrum ist ein Rahmenwerk, für die Zusammenarbeit von Teams, das zunehmend die Arbeitsweisen aus dem klassischen Projektmanagement ergänzt oder ersetzt. Es basiert dabei auf Rollen, gemeinsamen Terminen und Werkzeugen. Hervorgegangen ist Scrum aus dem „Agilen Manifest“ und wurde zunächst vor allem in der ...
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